Frühzeitig den Nachlass verteilen

Unter der vorweggenommenen Erbfolge versteht man alle Vermögensübertragungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen, die in der Erwartung vorgenommen werden, dass der Erwerber im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten sollte.

Ziele einer vorweggenommen Erbfolge

Reduktion bzw. Vermeidung von Erbschafts- und Schenkungssteuerforderungen

Der Gesetzgeber erhebt auf Erbschaften und Schenkungen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Allerdings werden gerade Ehe- bzw. Lebenspartnern und Kindern erhebliche Freibeträge eingeräumt, die innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zudem wiederholt ausgeschöpft werden können. Übersteigt der Anteil eines Erben, den dieser am späteren Nachlass haben soll, voraussichtlich den ihm zustehenden Freibetrag, kann der Anfall von Erbschaftssteuer durch frühzeitige Schenkungen vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden.

Erhalt des Familienvermögens

Sind im Nachlass hohe Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilienvermögen, ein Unternehmen oder z. B. eine Kunstsammlung vorhanden, führt Streit unter den Miterben nicht selten zur Zerschlagung dieser Werte.Eine durchdachte lebzeitige Übertragung derartiger Vermögenswerte auf die späteren Erben kann nicht nur deren Zersplitterung verhindern, sondern auch Streit unter den Angehörigen über die Verteilung des Nachlasses vorbeugen. Eine frühzeitige Übertragung zu Lebzeiten kann zudem den Nachfolger besonders motivieren, den Besitz zu erhalten und zu mehren.

Minderung von Pflichtteilsansprüchen

Insbesondere Unternehmen und Immobilienvermögen zeichnen sich dadurch aus, dass sie im Nachlass oft einen sehr erheblichen Wert darstellen. Sind Pflichtteilsansprüche vorhanden, die stets in Geld zu erfüllen sind, kann es zu erheblichen Problemen kommen, wenn dazu nicht anderweitig ausreichende liquide Mittel bereitstehen. Ziel einer vorweggenommenen Erbfolge sollte es deshalb auch sein, vertragliche Regelungen zum Ausschluss oder zur Reduzierung der Pflichtteilshaftung zu treffen, mit denen eien unnötige Belastung oder gar Notverkäufe von Teilen desn Nachlasses vermieden werden können.

Versorgung des Schenkers und seiner Familie

Die frühzeitige Übertragung von Vermögen noch zu Lebzeiten kann vom Schenker dazu genutzt werden, als „Gegenleistung“ z. B. von den Kindern für sich und seinen Ehe- oder Lebenspartner Leistungen für die Versorgung im Krankheits- und Pflegefall zu verlangen und vertraglich abzusichern. Ebenso besteht die Möglichkeit, auf diese Weise schwächere Familienmitglieder, wie z.B. minderjährige oder behinderte Kinder, abzusichern.