Der Bußgeldkatalog:
Abstand

Nachstehend finden Sie Informationen zu den im Bußgeldkatalog geregelten Abstandsverstößen.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit sind.

Verstoß Regelsatz
in Euro
Punkte Fahrverbot
Ohne zwingenden Grund stark gebremst      
mit Gefährdung 20,-    
mit Sachbeschädigung 30,-    
Sicherheitsabstand unterschritten bei weniger als 80 km/h 25,-    
mit Gefährdung 30,-    
mit Sachbeschädigung 35,-    
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als 80 km/h – der Abstand in Metern betrug nicht weniger als 1/4 des Tachowertes 35,-    
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als 80 km/h – der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“ 75,- 1  
weniger als 4/10 100,- 1  
weniger als 3/10 160,- 1  
weniger als 2/10 240,- 1  
weniger als 1/10 320,- 1  
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als 100 km/h – der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“ 75,- 1  
weniger als 4/10 100,- 1  
weniger als 3/10 160,- 2 1 Monat
weniger als 2/10 240,- 2 2 Monate
weniger als 1/10 320,- 2 3 Monate
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“ 100,- 1  
weniger als 4/10 180,- 1  
weniger als 3/10 240,- 2 1 Monat
weniger als 2/10 320,- 2 2 Monate
weniger als 1/10 400,- 2 3 Monate
Den zum Einscheren erforderlichen Abstand vom vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten 25,-