Der Bußgeldkatalog:
Straßenbenutzung

Nachstehend finden Sie Informationen zu den im Bußgeldkatalog geregelten Verstößen bei der Straßenbenutzung.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit sind.

Thema Regelsatz
in Euro
Punkte
Straße verbotswidrig befahren (z.B. Sonderfahrstreifen für Taxen und Busse) 15,-  
mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs 35,-  
Einbahnstraßenschild missachtet 25,-  
Im verkehrsberuhigtem Bereich Fußgänger behindert 15,-  
mit Gefährdung 60,- 1
mit Unfall 75,- 1
Vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt 10,-  
mit Gefährdung 15,-  
mit Sachbeschädigung 25,-  
Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren 10,-  
mit Behinderung 15,-  
mit Gefährdung 20,-  
Kreisverkehr mit Kfz in falscher Richtung befahren 25,-  
Überfahren der Mittelinsel mit Gefährdung 35,-  
Gehalten 10,-  
mit Behinderung 15,-  
Geparkt 15,-  
mit Behinderung 25,-  
Als Radfahrer das Rechtsfahrgebot missachtet 15,-  
mit Behinderung 20,-  
mit Gefährdung 25,-