Der Verkehrsteilnehmer als Straftäter

Die meisten Bürger bringen mit Strafrecht Delikte in Verbindung, mit denen sie selbst nichts zu tun haben. Dabei kann auch die Teilnahme am Straßenverkehr in vielfältiger Weise strafrechtliche Konsequenzen haben.

Unter das Verkehrsstrafrecht fallen folgende Delikte:

  • Trunkenheit am Steuer (Alkoholfahrt)
  • Fahrten unter Drogeneinwirkung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder während eines bestehenden Fahrverbots
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Verstoß gegen das Pflichtersicherungsgesetz

Wird gegen Sie ein entsprechender Vorwurf erhoben, drohen nicht nur der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern auch empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen.

Rat vom Anwalt

Zuallererst: Schweigen Sie!

Wird gegen Sie der Vorwurf einer Straftat erhoben, hängt es von der richtigen Reaktion ab, ob die drohenden, zum Teil massiven Strafen vermieden werden können. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu schweigen. Machen Sie daher unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und verweigern Sie konsequent jede Aussage zum Geschehen und zum Tatvorwurf, da auch unbedachte Äußerungen Ihnen später entgegengehalten werden können.

Nehmen Sie stattdessen umgehend Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht auf. Nur ein Anwalt erhält Einsicht in die Ermittlungsakte. Deren Kenntnis ist jedoch zwingende Voraussetzung, um eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie aufbauen zu können, die das Ziel hat, eine Strafe ganz zu vermeiden oder ein geringes Strafmaß zu erzielen, falls eine Strafe unausweichlich sein sollte.