Der Bußgeldkatalog:
Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Nachstehend finden Sie Informationen zu den im Bußgeldkatalog geregelten Verstößen bei der Nutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit sind.

Verstoß Regelsatz
in Euro
Punkte Fahrverbot
Rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung 1) [*] 3  
Rückwärts & entgegen der Fahrtrichtung fahren in Ein- oder Ausfahrt 75,- 1  
mit Gefährdung 90,- 1  
mit Verursachung eines Unfalls 110,- 1  
Wenden in Ein- oder Ausfahrt 75,- 1  
mit Gefährdung 90,- 1  
mit Verursachung eines Unfalls 110,- 1  
Wenden auf Nebenstraße oder Seitenstreifen 130,- 1  
mit Gefährdung 160,- 1  
mit Verursachung eines Unfalls 195,- 1  
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn 200,- 2 1 Monat
mit Gefährdung 240,- 2 1 Monat
mit Verursachung eines Unfalls 290,- 2 1 Monat
Wenden im Tunnel 60,- 1  
Unzulässiges Halten auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn 35,-    
Unzulässiges Parken auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn 70,- 1  
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzen 75,- 1  
Nicht möglichst weit rechts fahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung 80,- 1  
Autobahn/Kraftfahrstraße mit Fahrzeug befahren, dessen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt 20,-    
Autobahn/Kraftfahrtstraße mit Fahrzeug befahren, dessen zulässige Höhe zusammen mit der Ladung überschritten ist (Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m) 20,-    
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m beträgt 70,- 1  
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen 25,-    
mit Gefährdung 75,- 1  
Bei stockendem Verkehr (Autobahn od. außerorts) keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet 200,- 2  
mit Behinderung 240,- 2 1 Monat
mit Gefährdung 280,- 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 320,- 2 1 Monat
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachten 75,- 1  
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 95,- 1  
mit Verursachung eines Unfalls 110,- 1  
Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten 10,-    
 
[*] Straftat nach StGB
1) Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis