Der Bußgeldkatalog:
Papiere, Hauptuntersuchung und Technik

Nachstehend finden Sie Informationen zu den im Bußgeldkatalog geregelten Verstößen im Zusammenhang mit Papieren, Hauptuntersuchung (HU) und Technik.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit sind.

Thema Regelsatz
in Euro
Punkte
Mitteilungspflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr)    
der Zulassungstelle nicht mitgeteilt 15,-  
Betriebsverbot missachtet 40,-  
HU überzogen: PKW, Motorräder, leichte Anhänger (nicht sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge)    
zwischen 2 und 4 Monaten 15,-  
zwischen 5 und 8 Monaten 25,-  
über 8 Monate 60,- 1
HU überzogen: Nutzfahrzeuge, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist    
bis 2 Monate 15,-  
zwischen 2 und 4 Monaten 25,-  
zwischen 5 und 8 Monaten 60,- 1
über 8 Monate 75,- 1
Abgas­unter­suchung über­zogen    
zwischen 2 und 4 Monaten 15,-  
zwischen 5 und 8 Monaten 25,-  
über 8 Monate 60,- 1
Fahrzeug mit Kennzeichen betrieben    
in nicht ordnungsgemäßen Zustand 10,-  
mit Glas, Folien oder Abdeckungen versehen 65,-  
Mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (EU-Norm seit 01.01.1992) gefahren 60,- 1
als Halter die Fahrt angeordnet und zugelassen 75,- 1
Fahrzeug/Anhänger in Betrieb genommen, obwohl Bauweise/Ausrüstung nicht gemäß Vorschriften 25,-  
Verkehrssicherheit war wesentlich beeinträchtigt 90,- 1
als Halter den Betrieb angeordnet/zugelassen 135,- 1
Ladung nicht vorschriftsmäßig 80,- 1
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50,-  
Fahrzeug geführt ohne Führerschein 70,- 1
Fahrzeug geführt mit 17 ohne Begleitung 70,- 1
Fahrzeug betrieben mit defektem Auspuff 20,-  
Fahrzeug betrieben mit defekter Beleuchtung 20,-  
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen)    
um mehr als 20 % 95,- 1
um mehr als 25 % 140,- 1
um mehr als 30 % 235,- 1
Ausrüstung eines Fahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst (Reifen für winterliche Verhältnisse) 60,- 1
zusätzlich mit Behinderung 80,- 1