Der Bußgeldkatalog:
Halten & Parken

Nachstehend finden Sie Informationen zu den im Bußgeldkatalog geregelten Verstößen im Zusammenhang mit Halten und Parken.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit sind.

Thema Regelsatz
in Euro
Punkte
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Einfädelungs- oder Ausfädelungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist 10,-  
mit Behinderung 15,-  
Parken an genannten Stellen 15,-  
mit Behinderung 25,-  
länger als eine Stunde 25,-  
zusätzlich mit Behinderung 35,-  
Parken auf un-/beschilderten Radwegen, beschilderten Geh- und Radwegen 20,-  
mit Behinderung 30,-  
länger als eine Stunde 30,-  
zusätzlich mit Behinderung 35,-  
Parken an Engstellen oder Kurven mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 60,- 1
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten 10,-  
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 15,-  
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten 35,-  
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 65,- 1
Halten in zweiter Reihe 15,-  
mit Behinderung 20,-  
Parken in zweiter Reihe 20,-  
mit Behinderung 25,-  
länger als 15 Minuten 30,-  
zusätzlich mit Behinderung 35,-  
Parken auf Sperrflächen 25,-  
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen 10,-  
mit Behinderung 15,-  
länger als 3 Stunden 20,-  
zusätzlich mit Behinderung 30,-  
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist 10,-  
mit Behinderung 15,-  
länger als 3 Stunden 20,-  
zusätzlich mit Behinderung 30,-  
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe    
bis zu 30 Minuten 10,-  
bis zu 1 Stunde 15,-  
bis zu 2 Stunden 20,-  
bis zu 3 Stunden 25,-  
über 3 Stunden 30,-  
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35,-  
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,-  
Parklücke einem Berechtigten weggenommen 10,-  
Parken in Fußgängerbereichen 30,-  
mit Behinderung 35,-  
länger als 3 Stunden 35,-  
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet 20,-  
mit Sachbeschädigung 25,-  
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen 15,-  
mit Sachbeschädigung 25,-