Der Bußgeldkatalog:
Beleuchtung & Warnzeichen
Nachstehend finden Sie Informationen zu den im Bußgeldkatalog geregelten Verstößen im Zusammenhang mit Beleuchtung & Warnzeichen.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit sind.
Verstoß | Regelsatz in Euro |
Punkte |
---|---|---|
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder trotz Gegenverkehr nicht abgeblendet | 20,- | |
mit Gefährdung | 25,- | |
mit Sachbeschädigung | 35,- | |
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren | 10,- | |
mit Gefährdung | 15,- | |
mit Sachbeschädigung | 35,- | |
Kein Abblendlicht am Tage trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen | ||
innerorts | 25,- | |
außerorts | 60,- | 1 |
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet | 20,- | |
mit Sachbeschädigung | 35,- | |
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt | 10,- | |
mit Gefährdung | 30,- | |
Missbrauch der Warnblinkanlage | 5,- | |
Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet | 5,- | |
Missbrauch von Hupe oder Lichthupe | 5,- | |
mit Belästigung | 10,- | |
Abblendlicht in einem Tunnel nicht benutzt | 10,- | |
mit Gefährdung | 15,- | |
mit Sachbeschädigung | 35,- |