Der Bußgeldkatalog:
Beleuchtung & Warnzeichen

Nachstehend finden Sie Informationen zu den im Bußgeldkatalog geregelten Verstößen im Zusammenhang mit Beleuchtung & Warnzeichen.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit sind.

Verstoß Regelsatz
in Euro
Punkte
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder trotz Gegenverkehr nicht abgeblendet 20,-  
mit Gefährdung 25,-  
mit Sachbeschädigung 35,-  
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren 10,-  
mit Gefährdung 15,-  
mit Sachbeschädigung 35,-  
Kein Abblendlicht am Tage trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen    
innerorts 25,-  
außerorts 60,- 1
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet 20,-  
mit Sachbeschädigung 35,-  
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,-  
mit Gefährdung 30,-  
Missbrauch der Warnblinkanlage 5,-  
Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet 5,-  
Missbrauch von Hupe oder Lichthupe 5,-  
mit Belästigung 10,-  
Abblendlicht in einem Tunnel nicht benutzt 10,-  
mit Gefährdung 15,-  
mit Sachbeschädigung 35,-