Der Mietvertrag über Wohnraum

Für einen Mietvertrag über Wohnräume gelten einige gesetzliche Besonderheiten, die insbesondere dem Schutz des Mieters dienen, und entweder gar nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Mietvertrag abgeändert werden können.

Werden im Mietvertrag dennoch Vereinbarungen getroffen, die unzulässig sind, führt dies regelmäßig dazu, dass die betreffende Vereinbarung ersatzlos entfällt, selbst wenn sie in anderer Form zulässig gewesen wäre. Um so wichtiger ist es, Vereinbarungen im Mietvertrag so auszugestalten und zu formulieren, dass sie im Streitfall Bestand haben.

Ich prüfe gerne einen Ihnen vorliegenden Vertragsentwurf und achte darauf, ob die darin enthaltenen Bedingungen zulässig sind bzw. wie ihre Wirksamkeit herbeigeführt werden kann. Beabsichtigen Sie den Abschluss eines Mietvertrages, haben aber noch keinen Vertrag, entwerfen ich für Sie gerne einen Vertrag, der die Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter optimal wiedergibt.

Beendigung eines Wohnraum-Mietvertrages

Mietverträge über Wohnraum gelten grundsätzlich unbefristet; eine zeitliche Begrenzung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Wie jeder andere Vertrag, kann auch ein Mietvertrag grundsätzlich sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter gekündigt werden. In welcher Weise die Kündigung möglich ist, ergibt sich gerade bei Wohnräumen zumeist aus dem Gesetz, ggf. ergänzt durch vertragliche Regelungen.

Besonderheit des Wohnraum-Mietrechts ist, dass der Mieter für seine Kündigung nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beachten hat, während der Vermieter nicht nur bei der Möglichkeit der Kündigung auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen stark beschränkt ist, sondern für ihn eine längere Kündigungsfrist von 6 bzw. 9 Monaten gilt, wenn das Mietverhältnis bereits länger als 5 Jahre bzw. 8 Jahre besteht (bis 2001 geschlossene Mietverträge sehen oft sogar eine Kündigungsfrist von 12 Monaten vor, wenn das Mietverhältnis länger als 10 Jahre besteht).

Kommt es zum Streit darüber, ob bzw. zu wann eine Kündigung wirksam ist, berate ich Sie gerne und helfe Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen - sowohl außergerichtlich und natürlich im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht.

Fallstrick stillschweigende Verlängerung

Eine Besonderheit hat der Gesetzgeber für diejenigen Fälle geschaffen, in denen der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache weiter gebraucht.

Der Mietvertrag verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit, wenn nicht Vermieter oder Mieter dem jeweils anderen erklären, dass sie der Verlängerung widersprechen. Die Erklärung muss dem anderen Vertragspartner binnen zwei Wochen zugehen. Für den Mieter beginnt die Frist mit der Fortsetzung des Gebrauchs, für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Forsetzung Kenntnis erlangt.